Rechtsanwaltsgebühren:
Viele schrecken - obwohl sie sich im Recht, oder zumindest ungerecht behandelt fühlen - vor dem Gang zum Anwalt zurück, weil sie verständlicherweise nicht einschätzen können, welche Kosten auf sie zukommen.
Diese Scheu möchte ich Ihnen nehmen. Es ist nicht so, dass "die Gebührenuhr tickt", sobald Sie die Tür öffnen.
Mein Anliegen ist es, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und dabei vorher wissen, welches Risiko Sie eingehen und welche Kosten auf Sie zukommen können.
Ich gebe Ihnen deshalb vor Erteilung eines Mandats gern unverbindlich Auskunft über die nach dem Rechtsanwalts- Vergütungsgesetz (RVG) entstehenden Gebühren.
Vielleicht haben Sie auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, oder es kommt Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe für Sie in Frage?
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? Das war eine vernünftige Entscheidung! Die Rechtsschutzversicherung erteilt bei einem gemeldeten und bestätigten Schadensfall eine sog. Deckungszusage. Neben anderen Kosten werden Ihre eigenen Anwaltskosten sowie eventuelle Gerichtskosten und sogar die Anwaltskosten des Prozessgegners von der Versicherung in Abhängigkeit vom vereinbarten Versicherungsschutz übernommen.
Bereits bei der Schilderung des Sachverhalts gegenüber der Rechtsschutzversicherung muss Einiges beachtet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die entsprechende Deckungsanfrage übernehme ich als Service gern für Sie. Rufen Sie einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail!
Mehrere Rechtsschutzversicherungen haben Kooperationsvereinbarungen mit meiner Kanzlei abgeschlossen. Unabhängig davon haben Sie in Deutschland ein gesetzlich garantiertes Recht auf freie Anwaltswahl, d. h. niemand, nicht einmal Ihre Versicherungsgesellschaft darf Ihnen vorschreiben, welchen Rechtsanwalt Sie aufzusuchen haben. Es geht um Ihr Recht - und das werden Sie nur mit einem Anwalt Ihres Vertrauens durchsetzen können.
Beratungshilfe
Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich durch einen Rechtsanwalt beraten und außergerichtlich vertreten zu lassen. Beratungshilfe wird für die meisten Rechtsgebiete gewährt und umfasst auch, anders als der Name vermuten lässt, die schriftliche Korrespondenz des Rechtsanwalts z.B. mit Gegnern oder Behörden; Sie erhalten also nicht etwa nur einen gutgemeinten Rat und werden dann "im Regen stehen gelassen".
Und so funktioniert es: Sie gehen in die Rechtsantragsstelle bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht (in Dresden finden Sie dieses an der Berliner Straße/Ecke Löbtauer Straße), legen einen aktuellen Einkommensnachweis vor und schildern kurz Ihr Problem. In aller Regel erhalten Sie dann unproblematisch den Beratungshilfeschein, den Sie einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens vorlegen, der sich dann Ihres Falles annehmen wird. Sonstige Kosten entstehen Ihnen nicht; das Gesetz sieht lediglich eine Selbstbeteiligung von 10,- Euro vor. Ich halte auch Formulare für Sie bereit, mit denen Beratungshilfe nachträglich gewährt werden kann. Den Weg zum Amtsgericht können Sie sich damit sparen.
Ich berate Sie hierzu gern.
Prozesskostenhilfe
Die früher als Armenrecht bezeichnete Prozesskostenhilfe (PKH) sorgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass bei einem Gerichtsverfahren die Kosten des Gerichts und die des eigenen Anwalts zunächst vom Staat übernommen werden. Dahinter steht der Gedanke, dass in einem Rechtsstaat niemand aus Kostengründen gezwungen sein soll, auf die Wahrnehmung seiner Rechte zu verzichten.
Man muss allerdings nicht "arm" sein, um in den Genuss von Prozesskostenhilfe zu kommen. Auch ein "Normalverdiener" kann PKH bekommen, wenn den monatlichen Einkünften entsprechend hohe Ausgaben gegenüber stehen.
Ansonsten ist nur Voraussetzung, dass die Wahrnehmung der Rechte hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
Hierzu berate ich Sie gern. Ich halte außerdem die notwendigen Formulare bereit, mit denen Sie vom Gericht vorab prüfen lassen können, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Ihnen erfüllt sind und helfe Ihnen ggf. beim Ausfüllen.